Wie wird man Au-pair in Österreich?
Österreich hat 3 verschiedenen Programme für die unterschiedlichen Herkunftsländer von Au-pairs.
Wählen Sie hier, welche Sie sehen und vergleichen wollen.
Regeln und Vorschriften
Au-pair Welt |
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Mindestaufenthaltsdauer |
nicht definiert |
Maximale Aufenthaltsdauer |
12 Monate |
Arbeitszeiten |
18 Stunden / Woche, inklusive Arbeitsbereitschaft für Kinderbetreuung und leichte Mithilfe im Haushalt. Bei Au-pair-Kräften aus Drittstaaten muss die Arbeitszeit 18 Wochenstunden betragen. Mit einer niedrigeren Stundenanzahl und einer entsprechend geringeren Entlohnung würden wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Aufenthaltsbewilligung nicht eingehalten werden. Theoretisch ist es zulässig, mehr Stunden für entsprechend mehr Geld zu arbeiten - in diesem Fall wird das Entgelt für das Au-pair dann aber steuer- und sozialversicherungspflichtig! |
Freizeit |
Im Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz sind die Ruhezeiten / Freizeit wie folgt geregelt: Den Dienstnehmern gebührt in jeder Woche an einem zu vereinbarenden Werktag eine spätestens um 14 Uhr beginnende Freizeit, die bis zum Beginn der Arbeitszeit am nächstfolgenden Tag zu dauern hat. An diesem Tag entfallen die Ruhepausen nach § 5 Abs. 3 und 4. Weiters gebührt einmal in 2 Wochen ein arbeitsfreier Sonntag. Diese Freizeit beginnt mit der Beendigung der Arbeitszeit am Samstag und hat bis zum Beginn der Arbeitszeit am Monat zu dauern. |
Urlaub |
Im Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz heißt es: § 9. (1) Dem Dienstnehmer gebührt in jedem Dienstjahr ein ununterbrochener Urlaub, auf den, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Art. I Abschnitt 1 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1976 betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl. Nr. 390, anzuwenden sind. Im Urlaubsgesetz steht: § 2. (1) Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage. |
Erlaubte Arbeiten |
Die Aufgaben des Au-pairs sind Kinderbetreuung und "leichte Hausarbeiten" - allerdings gibt es keine offizielle Definition, was genau darunter zu verstehen ist. Welche Arbeiten kann man einem Au-pair zumuten? Welche Arbeiten muss man als Au-pair nicht machen? Tauschen Sie sich dazu mit anderen Familien und Au-pairs in unserer Community aus! |
Verbotene Arbeiten |
Auch dazu gibt es keine offizielle Regelung. Es ist aber davon auszugehen, dass z.B. Kranken- und Altenpflege nicht erlaubt sind. |
Taschengeld |
Das Taschengeld wird kontinuierlich an die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG angepasst. Die Entlohnung der Au-pair-Kraft für ab 1. Jänner 2020 begründete Beschäftigungsverhältnisse beträgt mindestens 460,66 Euro (= monatliche Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG). Davon umfasst ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 18 Stunden inklusive Arbeitsbereitschaft für Kinderbetreuung und leichte Mithilfe im Haushalt. |
Unterkunft und Verpflegung |
Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie kostenlos gestellt. |
Zimmer |
Im Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz heißt es dazu § 4. (1) Wird dem in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Dienstnehmer ein eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt, muß er den gesundheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen und so beschaffen sein, daß die Sittlichkeit des Dienstnehmers nicht gefährdet ist; er muß in der Zeit, während der es die Außentemperatur erfordert, heizbar, von innen und außen abschließbar sein und die erforderliche Einrichtung insbesondere auch einen versperrbaren Kasten, enthalten. Dass der Raum darüber hinaus über ein öffenbares Fenster mit Tageslicht verfügt und eine gewisse Mindestgröße (8 m²) besitzt, sollte selbstverständlich sein, auch wenn es dazu keine gesetzliche Regelung gibt. |
Sprachkurs |
Für Au-pairs aus Drittstaaten ist die Teilnahme an einem Sprachkurs verpflichtend, um die maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 12 Monaten ausschöpfen zu können: Die Anzeigebestätigung kann um maximal sechs Monate verlängert werden, wenn die wesentlichen Kriterien des Au-pair-Verhältnisses weiter vorliegen und der Au-pair-Kraft während der ersten sechs Monate der Erwerb von Deutschkenntnissen ermöglicht wurde. Als Nachweis dafür gelten Deutschkurse einschlägiger Bildungseinrichtungen (einschließlich solcher für Erwachsenenbildung). Mindestens 50% der Kosten werden von der Familie getragen (basierend auf dem Mustervertrag). |
Reisekosten |
Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair. Vor allem bei Au-pairs mit langer Anreise und dementsprechend hohen Reisekosten übernimmt die Familie aber auch oft die Kosten für den Rückflug - wenn das der Fall ist, sollte das auch so im Vertrag festgelegt werden. |
Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung |
Bei einer Beschäftigung der Au-pair-Kraft unter der Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten für die Krankenversicherung werden normalerweise vom Au-pair getragen bzw. von der Familie bezahlt, aber vom Lohn abgezogen. Au-pair-Kräfte aus Drittstaaten erhalten nur dann eine "Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit", wenn sie über eine Krankenversicherung verfügen, die "alle Risiken" abdeckt und auch in Österreich leistungspflichtig ist. |
Sozialversicherung |
Wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, so ist das Einkommen für das Au-pair frei von Sozialabgaben. Die Familie muss hingegen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, bei geringfügiger Beschäftigung sind das 1,3% (ca. 5,28 EUR/Monat), siehe Beitragsgruppenschema für Personengruppe N24. Für die Beschäftigung einer Au-pair-Kraft ist auch eine Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung (ASVG) erforderlich. Die freie Unterkunft und Verpflegung sowie die Beträge, welche die Gastfamilie für den privaten Krankenversicherungsschutz der Au-pair-Kraft sowie für deren Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen aufwendet, werden jedoch nicht zum Entgelt gerechnet und sind somit beitragsfrei. Weiters müssen Beiträge für die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 1,53 % (ca. 6,21 EUR/Monat) bezahlt werden: Anzuwenden ist auch das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz: die Gastgeberin/der Gastgeber hat für die Au-pair-Kraft Beiträge für die Mitarbeitervorsorgekasse zu zahlen. Nähere Informationen über die dafür notwendigen Schritte (Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse, Abwicklung der Beitragszahlung etc.) finden sich im Kapitel "Mitarbeiter" auf USP.gv.at. Im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz heißt es: Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 vH (%) des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an den für den Arbeitnehmer zuständigen Träger der Krankenversicherung nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 bis 6 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zur Weiterleitung an die BV-Kasse zu überweisen. |
Steuer |
Wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, so ist das Einkommen für das Au-pair steuerfrei. Die Familie kann Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 2300 EUR/Jahr und Kind von der Steuer abgesetzen. Nähere Infos dazu gibt es beim BMF. Klingt kompliziert? Tauschen Sie sich dazu in unserem Community mit anderen Gastfamilien aus! |
Kosten für die Gastfamilie |
Das ergibt in Summe ca. 720 EUR / Monat. Dabei ist zu bedenken, dass eIn Au-pair 15 (!) Monatsgehälter (Urlaubs- & Weihnachtsgeld und ein 15. Gehalt, weil sie als Hausangestellte gelten) erhält. |
Vermittlungsgebühr |
Es gibt keine Regeln bezüglich Vermittlungsgebühren für Au-pair-Agenturen in Österreich. |
Beendigung des Au-pair-Verhätnisses |
Der Mustervertag legt dazu fest: Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche gelöst werden. |
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und ich bin verantwortlich für diese Länderinformation.
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