Wie wird man Au-pair in Österreich?

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Österreich hat 3 verschiedenen Programme für die unterschiedlichen Herkunftsländer von Au-pairs.
Wählen Sie hier, welche Sie sehen und vergleichen wollen.

Schritt für Schritt um nach Österreich zu kommen

Au-pair
Welt

Familie / Au-pair finden, Vertrag unterzeichnen

Siehe dazu unsere Tipps, wie man mit connectAuPair das perfekte Au-pair / die perfekte Gastfamilie findet.

Versicherungen

Es ist zwingend erforderlich, dass das Au-pair voll versichert ist. (Siehe auch "Richtlinien und Vorschriften Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung").

Eine Krankenversicherung kann für das Au-pair bei einer privaten Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Eine im Ausland abgeschlossene Krankenversicherung ist nur dann ausreichend, wenn diese auch in Österreich leistungspflichtig ist.

Die Beträge, welche die Gastfamilie für den privaten Krankenversicherungsschutz der Au-pair-Kraft aufwendet, werden jedoch nicht zum Entgelt gerechnet und sind somit beitragsfrei.

Visum

Erstens muss das Au-pair der Gastfamilie ein Nachweis über seine/ihre Deutschkenntnisse und den unterzeichneten Au-pair Vertrag schicken. 

Dann muss die Gastfamilie folgende Dokumenten dem Au-pair schicken: 

*Anzeigebestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS):

Die Gastfamilie muss den Arbeitsmarktservice AMS in Österreich 2 Wochen vor den Arbeitsbeginn des Au-pairs kontaktieren und eine Anzeigebestätigung beantragen. Wenn die Gastfamilie dieses Dokument erhält, muss sie es dem Au-pair schicken.

Eine Anzeigebestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn

  • das Au-pair mindestens 18 und höchstens 28 Jahre alt ist,
  • im Falle der Vermittlung eine dazu berechtigte Agentur eingeschaltet wurde,
  • das Au-pair innerhalb der letzten fünf Jahre nicht länger als ein Jahr als Au-pair-Kraft in Österreich beschäftigt war und
  • gewährleistet ist, dass das Ausmaß und der wirtschaftliche Gehalt der Tätigkeit einem Au-pair-Verhältnis entsprechen, d.h.
  • das Au-pair soll durch ihren Österreichaufenthalt Land und Leute kennenlernen und die im Heimatland erworbenen Sprachkenntnisse mithilfe der Gastfamilie vertiefen,
  • es wird in die Hausgemeinschaft der Gastfamilie (wenigstens eine Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter mit Kind) aufgenommen und soll bei leichten Hausarbeiten einschließlich der Kinderbetreuung mithelfen und
  • muss ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen (Schulunterricht oder ein Semester Studium oder Sprachlehrgang) schon vor dem Antritt der Beschäftigung durch ein entsprechendes Schulzeugnis oder eine sonstige Bestätigung in deutscher oder englischer Übersetzung nachweisen können und ihre Sprachkenntnisse im Zusammenleben mit der Gastfamilie weiter vertiefen.

Die Anzeigebestätigung gilt zunächst für sechs Monate.

*Unterzeichneter Au-pair Vertrag

Erst dann muss das Au-pair persönlich und vor der Einreise nach Österreich im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) eine "Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" (Visum) beantragen.

Für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung sind zusätzlich zu der Anzeigebestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS) und den unterzeichneten Au-pair Vertrag folgende Dokumente erfolderlich: 

*Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze), der alle Risiken abdeckt

* Nachweis über ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen (Schulunterricht oder ein Semester Studium oder Sprachlehrgang) in deutscher oder englischer Übersetzung 

*Gegebenenfalls weitere Nachweise. Wir empfehlen dem Au-pair in seinem/ihrem Herkunftsland den österreichischen Botschaft zu kontaktieren. 




weitere Dokumente

Welche Dokumente benötigt das Au-pair eventuell noch?

Um einen Beleg für die Bezahlung des Taschengelds zu haben, bietet sich in den meisten Ländern an, das Geld auf ein Konto des Au-pairs einzuzahlen. Dazu sollte man im Vorfeld abklären, unter welchen Bedingungen das Au-pair im Gastland ein Konto bekommen kann – manchmal werden von Ausländern dafür Unterlagen verlangt, die das Au-pair noch im Heimatland besorgen muss (siehe auch „Bankkonto“ weiter unten).

Möchte das Au-pair im Gastland Autofahren, wird manchmal z.B. eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins benötigt, auch das lässt sich oft einfacher im Heimatland des Au-pairs besorgen. Siehe dazu auch den Punkt „Führerschein“ weiter unten.

Reise organisieren

Die Reisebuchung erfolgt im Normalfall durch das Au-pair, natürlich unter Berücksichtigung der Terminwünsche der Gastfamilie.

Auch wenn soweit alles klar ist und alle Fragen gestellt und beantwortet wurden ist es gut, bis zur Anreise weiter regelmäßig in Verbindung zu bleiben. Vor allem sollen auch die Kinder wissen, dass bald ein neues Au-pair kommt und hin und wieder mit dem neuen Au-pair in Skype zu telefonieren ist eine gute Möglichkeit, sich vorweg schon ein wenig aneinander zu gewöhnen. 

Reise antreten

Was alles einpacken? In der Community gibt es Tipps von anderen Au-pairs!

Bitte beachten: Grenzbeamte können überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einreise noch bestehen, das ist internationale Praxis. Die Einreise kann daher trotz eines gültigen Visums verweigert werden, wenn die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr erfüllt sind.

Daher sollten alle Dokumente mitgeführt werden, die den Aufenthaltszweck belegen - insbesondere der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Au-pair Vertrag) und die Krankenversicherung.

Schritt für Schritt in Österreich

Au-pair
Welt

Ankommen

Auch wenn es nicht verpflichtend ist, sollte es selbstverständlich sein, dass die Gastfamilie das Au-pair vom Bahnhof oder Flughafen abholt (oder eine Abholung organisiert).

Die ersten Tage sollten dann für das gegenseitige Kennenlernen reserviert sein und um das Au-pair mit den Familiengewohnheiten vertraut zu machen.

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie Ihr Au-pair am besten empfangen und welche Regeln Sie für das Zusammenleben aufstellen sollen? Lesen Sie unsere Tipps und diskutieren Sie mit anderen Familien in unserem Forum!

Du hast Heimweh, die Kinder scheinen dich nicht zu mögen und am liebsten würdest du sofort wieder nach Hause fahren? Trost und Tipps von anderen Au-pairs gibt's im Forum! 
Und über unsere nearBy-Funktion siehst du sofort, welche Au-pairs in deiner Nähe wohnen und kannst dich mit ihnen treffen.

Anmeldung Wohnsitz

Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten (österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, Drittstaatsangehörige), unterliegen der Meldeverpflichtung nach dem Meldegesetz. Wer in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist zur An- und Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet.

Das Au-pair ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

Fristen

Innerhalb von drei Tagen

Zuständige Stelle

Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes: die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist:

  • Das Gemeindeamt
  • In Statutarstädten: der Magistrat
  • In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Das Au-pair kann sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Für die Anmeldung benötigt das Au-pair das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich.

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.

ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.

Unterschrift des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.

Unterschrift des Unterkunftgebers

Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter, der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter, der Untermieter dem Mitbewohner.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Meldung (früher: Meldezettel).

Erforderliche Unterlagen

Reisedokument (z.B. Reisepass)

Falls das Au-pair sich nicht persönlich anmeldet, muss seine/ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Anmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.

Kosten

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

Arbeitserlaubnis

Mit einem gültigen Visum braucht das Au-pair keine separate Arbeitserlaubnis.

Bankkonto

Wenn die Gastfamilie die Kosten für das Au-Pair beim Finanzamt von der Steuer absetzen will, dann ist es zwingend erforderlich, unter anderem, dass sie das Taschengeld auf ein Bankkonto überweist.

Das Au-pair kann ein Girokonto online eröffnen. 

Verfahren:

Online Formular ausfüllen und drucken

Girokonto-Vertrag unterschreiben

Diese Dokumente kopieren:

  • Amtlicher Lichtbildausweis, den das Au-pair bei der Online-Registrierung verwendet hat
  • Gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung

Formulare und Dokumente der Bank, die ein Online-Girokonto eröffnen kann schicken.

Eine sehr gute Option für Au-pairs ist eine Online-Bank wie N26: Das Konto kann sehr einfach eröffnet werden, es kostet nichts und alles kann online über das Smartphone erledigt werden.

Führerschein

Falls der gültige ausländische Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, gilt dieser nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder mit einer Übersetzung.

Der gültige ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.

Zuständige Stelle für die Umschreibung des Führerscheins:

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

In Städten mit Landespolizeidirektion: die Landespolizeidirektion
In Wien: das Verkehrsamt

In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland

Erforderliche Unterlagen (Von den meisten Führerscheinbehörden werden die Originaldokumente und eine Kopie verlangt.)

  • Reisepass
  • Ausländischer Führerschein Unter Umständen eine Übersetzung des Führerscheins
  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • Ärztliches Gutachten
  • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

Im Einzelfall können von der Führerscheinbehörde weitere Dokumente verlangt werden.


Das Au-pair muss grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung ablegen.

Wenn die Gastfamilie dem Au-pair Ihr Auto zur Verfügung stellt, sollte sie sich vorab gut über Haftung und Versicherung informieren. Die Gastfamilie und das Au-pair müssen im Voraus klären, wer im Zweifelsfall für den vom Au Pair verursachten Schaden aufkommt.

Visum verlängern / Aufenthaltserlaubnis beantragen

Drittstaatsangehörige benötigen einen Aufenthaltstitel in Form einer "Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" für die gesamte Dauer der Au-pair-Tätigkeit.

Die Anzeigebestätigung kann um maximal sechs Monate verlängert werden, wenn die wesentlichen Kriterien des Au-pair-Verhältnisses weiter vorliegen und das Au-pair während der ersten sechs Monate der Erwerb von Deutschkenntnissen ermöglicht wurde. Als Nachweis dafür gelten Deutschkurse einschlägiger Bildungseinrichtungen (einschließlich solcher für Erwachsenenbildung).

Die Verlängerung ist möglichst vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der Anzeigebestätigung zu beantragen. Die Anzeigebestätigung soll von der Gastfamilie aufbewahrt und zur Einsicht bereitgehalten werden.

Die Ausstellung von Einreise-Visa für Au-pairs aus afrikanischen oder asiatischen Ländern kann drei bis vier Monate in Anspruch nehmen! Das AMS kann diese Zeit nicht durch eine entsprechende Verlängerung der Au-pair-Anzeigebestätigung ersetzen. Es besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf eine Beschäftigung im höchstzulässigen Ausmaß von zwölf Monaten!

Sozialversicherung

Bei einer Beschäftigung des Au-pairs unter der Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

In diesem Fall, eine Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung (ASVG) ist nicht erforderlich.

Schritt für Schritt bei einem Familienwechsel in Österreich

Au-pair
Welt

Neue Familie / Au-pair finden

Werfen Sie einen Blick auf unsere Tipps für Wechsler!

Versicherungen

Die Gastfamilie zahlt üblicherweise für die Versicherung. Entweder soll die bestehende Versicherung von der neuen Gastfamilie übernommen werden oder die laufende Versicherung wird gekündigt und eine neue abgeschlossen. 

Wohnsitz anmelden

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird (andere Adresse als die Adresse des bisherigen Hauptwohnsitzes) ist eine Anmeldung erforderlich, bei der gegebenenfalls gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt werden kann.

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird (andere Adresse als die Adresse des bisherigen Hauptwohnsitzes) ist eine Anmeldung erforderlich, bei der gegebenenfalls gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt werden kann.

Fristen

Innerhalb eines Monats

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde

Das Gemeindeamt

In Statutarstädten: der Magistrat

In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Das Au-pair kann sich persönlich oder postalisch ummelden. Die Ummeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Ummeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Für die Ummeldung benötigt das Au-pair das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich.

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.

ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.

Unterschrift des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.

Unterschrift des Unterkunftgebers

Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter, der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter, der Untermieter dem Mitbewohner.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Meldung (früher: Meldezettel).

Erforderliche Unterlagen

Reisedokument (z.B. Reisepass)

Falls das Au-pair sich nicht persönlich ummeldet, müssen seine/ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Ummeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.

Kosten

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

Arbeitserlaubnis / Aufenthaltserlaubnis

Die zuständige Stelle für die Erteilung des neuen Visums ist die Niederlassungsbehörde, die für den tatsächlichen bzw. beabsichtigten Wohnsitz des Au-pairs örtlich zuständig ist:

Der Landeshauptmann bzw.

Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:

Die Bezirkshauptmannschaft

In Statutarstädten: der Magistrat

In Wien: die MA 35

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)
  • Meldezettel
  • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken in Österreich abdeckt
  • Au-pair Vertrag (mit der neuen Gastfamilie)
  • Die Anzeigebestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS)
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise

Das Au-pair darf offiziell nur bei der neuen Gastfamilie beschäftigt werden, nachdem es das neue Visum erhalten hat. 

Wir empfehlen dringend, die zuständige Niederlassungsbehörde zu kontaktieren, um sicher zu stellen, dass das Au-pair weiterhin in Österreich legal bleiben kann. 

Sozialversicherung

Bei einer Beschäftigung des Au-pairs unter der Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

In diesem Fall eine Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung (ASVG) ist nicht erforderlich.

Schritt für Schritt um Österreich zu verlassen

Au-pair
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Wohnsitz abmelden

Wenn das Au-pair auszieht, ist es verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes hat bei der für diesen Wohnsitz örtlich zuständigen Meldebehörde zu erfolgen. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen. In diesem Fall ist keine eigene Abmeldung notwendig.

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

Fristen

Innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach dem Auszug

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde

Das Gemeindeamt

In Statutarstädten: der Magistrat

In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Das Au-pair kann sich persönlich oder postalisch abmelden. Die Abmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Abmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Für die Abmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich.

Für jede abzumeldende Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist bei der Abmeldung nicht notwendig.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)

Falls das Au-pair sich nicht persönlich abmeldet, muss seine/ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Weiters muss ein ausgefülltes Meldezettel-Formular, aus dem der bisherige und der neue Wohnsitz hervorgehen, mitgeschickt bzw. mitgegeben werden. Bei postalischer Abmeldung des Wohnsitzes muss man das Risiko des Postwegs bedenken, welches nicht von der Behörde getragen wird.

Kosten

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

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