Wie wird man Au-pair in Deutschland?

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Deutschland hat 10 verschiedenen Programme für die unterschiedlichen Herkunftsländer von Au-pairs.
Wählen Sie hier, welche Sie sehen und vergleichen wollen.

Voraussetzungen für Au-pairs

Au-pair
Welt
Working Holiday
Taiwan

Alter

18 - 26

Das Mindestalter des Au-pairs beträgt bei Aufnahme in die Familie 18 Jahre (maßgebend ist hierfür der Beschäftigungsbeginn). Das Höchstalter von 27 Jahren darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein.

Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist die vorherige Zustimmung der ZAV. 

Das Visum muss vor Vollendung des 27. Lebensjahres so rechtzeitig beantragt werden, dass diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht überschritten wird.

18 - 30

Sprachkenntnisse

Es wird erwartet, dass das Au-pair über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.

Ein Working Holiday Visum kann man theoretisch auch ohne deutsche Sprachkenntnisse bekommen - um als Au-pair zu arbeiten empfehlen wir aber Sprachkenntnisse auf Niveau B1 oder besser!

Schulbildung

Es gibt keine Voraussetzungen hinsichtlich einer bestimmten Schulbildung oder anderer Ausbildungen.

Familienstand

Auch verheiratete Au-pairs können zugelassen werden

Keine Einschränkungen

Kinder

Es gibt keine offizielle Regelung dazu, ob man als Au-pair selbst Kinder haben darf.

Keine Begleitung duch unterhaltspflichtige Verwandte (z.B. Kinder).

Voraussetzungen für Familien

Au-pair
Welt
Working Holiday
Taiwan

Definition Familie

Als Familien werden Ehepaare unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts sowie unverheiratete Paare mit mindestens einem ständig im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren angesehen. Hinzu kommen Alleinerziehende mit mindestens einem ständig im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Keine Familien in diesem Sinne sind alleinstehende Personen sowie Ehepaare und Paare oder Lebenspartnerschaften ohne Kind.

Hinsichtlich der Gastfamilie gibt es keine Bestimmungen für die Erlangung eines Working Holiday Visums (da ein Au-pair Aufenthalt ja normalerweise auch nicht damit erfolgt).

Um jedoch als Au-pair arbeiten zu können ist es ratsam, die gleichen Regeln zu beachten, wie sie für die Erlangung eines Au-pair Visums gelten - das gilt auch für die nächsten Punkte.

Familiensprache

Die Beschäftigung darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.

Staatsangehörigkeit

Wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. 

Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die

  • Zustimmung erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. 
  • Soweit sich aus dem Freizügigkeits- oder Niederlassungsrecht der Europäischen Gemeinschaft für das Au-pair oder die in Deutschland lebenden Gasteltern aus EU-Mitgliedsstaaten, eines EWR-Staates oder der Schweiz günstigere Regelungen ergeben, sind diese zu beachten. 

Voraussetzungen für Agenturen

Au-pair
Welt
Working Holiday
Taiwan

Agenturpflicht

In Deutschland herrscht keine Agenturpflicht, dh. jeder Familie und jedem Au-pair steht frei, wie und wo man nach einer Familie / einem Au-pair sucht.

Weitere Einschränkungen

Au-pair
Welt
Working Holiday
Taiwan

weitere Einschränkungen

Besteht zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis, soll keine Au-pair-Beschäftigung zugelassen werden

Ein Au-pair Visum wird nur einmal im Leben ausgestellt. Auch wenn das Visum nicht voll ausgenutzt wird (weil z.B. Au-pair und Familie den Vertrag vorzeitig kündigen) gibt es keine Chance, zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Au-pair Visum zu erhalten.

  • Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.
  • Ein Working Holiday Visum wird im Normalfall nur einmal im Leben ausgestellt.
  • Einige Länder haben bestimmte Quoten.

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Hallo, mein Name ist Maria Knauer

und ich bin verantwortlich für diese Länderinformation.

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