Wie wird man Au-pair in Deutschland?

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Deutschland hat 10 verschiedenen Programme für die unterschiedlichen Herkunftsländer von Au-pairs.
Wählen Sie hier, welche Sie sehen und vergleichen wollen.

Regeln und Vorschriften

Au-pair
Welt
Working Holiday
Taiwan

Mindestaufenthaltsdauer

6 Monate

Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, in Deutschland als "Sommer-Au-pair" (meist für 2-3 Monate) zu arbeiten!

keine Einschränkungen

Maximale Aufenthaltsdauer

1 Jahr

Das Au-pair-Verhältnis muss mindestens 6 Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen.

max. 3 Monate beim gleichen Arbeitgeber (der gleichen Gastfamilie), 1 Jahr in Summe

Arbeitszeiten

  • maximal 6 Stunden / Tag
  • maximal 30 Stunden / Woche
Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich der Beaufsichtigung Minderjähriger) dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.

Hinweis: Mit einem Au-pair-Visum ist es nicht erlaubt, mehr Stunden für mehr Geld zu arbeiten!

Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair die übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Erledigung privater Angelegenheiten (z. B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit. 
Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gewohnheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. 
  • maximal 6 Stunden / Tag
  • maximal 30 Stunden / Woche

Im Gegensatz zu einem Au-pair-Visum wäre es mit einem Working Holiday Visum auch erlaubt, mehr Stunden für mehr Geld zu arbeiten, dann handelt es sich allerdings nicht mehr um ein Au-pair, sondern um ein "Kindermädchen", welches mit Mindestlohn (8,50 EUR/h) bezahlt werden muss und außerdem steuer- und sozialversicherungspflichtig ist...

Generelle Empfehlung daher: Um sicher als Au-pair eingestuft zu werden, sollten auch bei Einreise mit einem Working Holiday Visum die gleichen Regeln wie für ein Au-pair eingehalten werden (das gilt für alle im Folgenden aufgelisteten Punkte).

Freizeit

  • mindestens 1 voller Ruhetag / Woche (nicht unbedingt am Wochenende)
  • mindestens ein Sonntag / Monat
  • mindestens 4 freie Abende / Woche

Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren. Für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen ist das Au-pair freizustellen. 

Urlaub

  • 4 Wochen bei einem einjährigen Aufenthalt
  • 2 Werktage (dh. Tage, die normalerweise Arbeitstage sind) pro Monat bei kürzerem Aufenthalt

Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von zwei Werktagen.

Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In diesem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder). Ein Familienurlaub zählt daher für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig. 

Erlaubte Arbeiten

Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Die Hauptaufgabe eines Au-pairs besteht in der Unterstützung der Gastfamilie bei der Betreuung der Kinder. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:

• die jüngeren Kinder zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen; 

• leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln; 

• das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten; 

• das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

Ziel dieser Tätigkeiten ist die Integration in die Gastfamilie und damit die Möglichkeit für das Au-pair, sowohl die Sprache zu verbessern als auch die Kultur der Gastfamilie kennen zu lernen.

Welche Arbeiten kann und soll ein Au-pair verrichten? Welche Arbeiten muss ein Au-pair definitiv nicht machen? Im Forum können Sie sich dazu mit anderen Familien und Au-pairs austauschen!


Verbotene Arbeiten

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).

Taschengeld

280 EUR / Monat, auch

  • wenn wenn die Arbeitszeit weniger als 30 h/Woche beträgt
  • im Urlaub
  • im Krankheitsfall
Ziel und Zweck eines Au-pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprachkenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt 280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. 

Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt.

Unterkunft und Verpflegung werden von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt. 


 Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte dies in der Bewerbung angegeben werden.

Zimmer

Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung.

Der Raum sollte mindestens ein Fenster haben und zumindest 8 Quadratmeter groß sein, sowie versperrbar, gut belüftet und geheizt (obwohl das in keinem Gesetz oder Abkommen festgelegt ist, scheinen diese Mindestanforderungen allgemeiner Konsens zu sein)

Sprachkurs

Die Familie beteiligt sich mit 50 EUR/Monat bzw. 600 EUR pro Jahr an den Kosten für den Spracherwerb (Teilnahme Sprachkurs, Onlinekurse, Bücher,...)

Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem DeutschSprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, sich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 600 Euro an den Kosten für den Spracherwerb zu beteiligen. Dieser Förderbetrag kann monatlich über eine Pauschale von 50 Euro an das Au-pair ausgezahlt werden. Dieser Betrag ist während der gesamten Dauer des Au-pairVerhältnisses zu zahlen oder kann auch einmalig in Höhe von 600 Euro ausbezahlt werden. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-pair jedoch selbst tragen. 

Obwohl es keine offizielle Regelung gibt, ob die Anreise zum Sprachkurs durch die Familie getragen werden muss, stellen die meisten Familien dafür ein Fahrrad, ein Auto oder ein Monatsticket für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung.

Reisekosten

Die Kosten für die An- und Rückreise sind in der Regel vom Au-pair selbst zu tragen.

Vor allem bei Au-pairs mit langer Anreise und dementsprechend hohen Reisekosten übernimmt die Familie oft die Kosten für den Rückflug (sofern sie zufrieden war mit der Arbeit des Au-pairs) - das ist aber nicht verpflichtend und sollte entsprechend individuell zwischen Au-pair und Familie geregelt werden!

Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung

Für das Aupair muss in Deutschland aber eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden (Krankenversicherung einschl. Unfallversicherung). Viele Vermittlungsagenturen empfehlen auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Gastfamilie. Eine Beantragung der Betriebsnummer ist für die Gastfamilie nicht erforderlich.

Hinweis: Die Verantwortung für eine ausreichende Versicherung liegt immer bei der Familie!

Sozialversicherung

Das Au-pair ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Au-pair-Verhältnisse unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.

Steuer

Das Taschengeld ist für das Au-pair steuerfrei.

Die Gastfamilie kann Kosten für Kinderbetreuung und "Haushaltsnahe Dienstleistungen" durch ein Au-pair von der Steuer absetzen. Diskutieren Sie mit anderen Familien im Forum über Tipps und Tricks dazu!

Kosten für die Gastfamilie

  • Taschengeld: 280 EUR
  • Sprachkurs: 50 EUR
  • Versicherung: ~ 40 EUR
  • Unterkunft: 183,60 EUR (offizieller Betrag in Steuer 2014)
  • Verpflegung: 224 EUR (w.o.)
  • ev. Ticket für den Nahverkehr (~ 50 EUR)
  • ev. höhere KFZ-Versicherung, wenn das Au-pair das Auto benutzen darf
  • ...

Das ergibt in Summe rund 800 EUR, wobei die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sehr hoch angesetzt sind. Aber mit rund 600 EUR Zusatzkosten muss man in jedem Fall rechnen...

Vermittlungsgebühr

Falls die Vermittlung über eine Agentur erfolgt, gelten folgende Regeln:

  • maximal 150 EUR für Au-pairs
  • keine Regelung für Gastfamilien
Ein privater Au-pair-Vermittler darf von den Beteiligten für die Vermittlung eine Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Verlangt er eine Vergütung vom Aupair, darf diese höchstens 150 Euro betragen (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden. 
Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der Au-pair-Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Bei Au-pairs aus Drittstaaten ist dies erst dann der Fall, wenn der erforderliche Aufenthaltstitel erteilt wurde. Verlangt der Vermittler nur oder zusätzlich von der Gastfamilie eine Vergütung, kann deren Höhe und Fälligkeit etc. frei vereinbart werden.

Beendigung des Au-pair-Verhätnisses

Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag)

Hinweis: Die meisten Au-Pair-Verträge legen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen fest.

In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Gastfamilie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann das Aupair-Verhältnis fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon in den ersten Tagen des Zusammenlebens trennt; der erste „Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit überwunden.

Je besser Au-pair und Familie zusammenpassen, desto geringer wird auch der Kulturschock ausfallen. Daher empfehlen wir sehr, unsere perfectMatch Funktion zu nutzen, um das passende Au-pair / die passende Familie zu finden!

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Hallo, mein Name ist Maria Knauer

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