Wie wird man Au-pair in Luxemburg?

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Luxemburg hat 2 verschiedenen Programme für die unterschiedlichen Herkunftsländer von Au-pairs.
Wählen Sie hier, welche Sie sehen und vergleichen wollen.

Schritt für Schritt um nach Luxemburg zu kommen

Au-pair
Welt

Familie / Au-pair finden, Vertrag unterzeichnen

Nachdem das Au-Pair eine Gastfamilie gefunden hat, muss es mit dieser einen "Vertrag über eine Au-Pair-Beschäftigung" abschließen.

Dieser Vertrag, welcher die Rechte und Pflichten beider Parteien genau regelt, muss von beiden Parteien unterzeichnet worden sein, bevor das Au-Pair sein Heimatland verlässt, um in Luxemburg als Au-Pair zu arbeiten.

Gemäß dem au pair guide des Nationalen Jugendwerks (Service national de la Jeunesse) der "Vertrag über eine Au-Pair-Beschäftigung" 



beinhaltet zwingend nachfolgend aufgeführte Punkte:

  • die Dauer des Aufenthalts des Au-pairs;
  • die für die familiären Aufgaben aufzubringende Zeit sowie ein voraussichtlicher Zeitplan;
  • die freien Tage;
  • der Aufenthaltsort des Au-pairs und die Bedingungen für seine Unterbringung;
  • die vom Au-pair zu erledigenden Aufgaben und die ihm hierfür zur Verfügung gestellten Mittel;
  • die von der Gastfamilie finanzierten Sprachkurse;
  • die Höhe der Vergütung, die dem Au-pair während seines Aufenthalts als Taschengeld bewilligt wird;
  • der Vermerk, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der Zulassung an die Gastfamilie und der Genehmigung an das Au-pair abgeschlosen wird. 

Versicherungen

Die Gastfamilie muss das Au-Pair bei der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung für die Dauer des Au-Pair-Aufenthaltes anmelden und das Nationale Jugendwerk (SNJ) innerhalb eines Monats darüber informieren.

Der Anmeldung sind beizufügen

  • eine Kopie der schriftlichen Zulassung des für die Jugend zuständigen Ministers über die Aufnahme eines Au-Pairs
  • eine Kopie der Zulassung des Au-Pairs als solches

Für die Dauer des Au-Pair-Aufenthaltes ist die Gastfamilie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer zugunsten des Au-Pairs abzuschließen.

Weitere Information hierzu finden sich im Abschnitt "Bürger - Familie - Eltern - ein Au-Pair aufnehmen => Pflichten der Gastfamilie" auf guichet.lu, der offiziellen Wegsite der Regierung des Großherzogtums Luxemburg (nur auf Französisch und Deutsch verfügbar).


Visum

Das Au-Pair muss folgende Informationen / Unterlagen vorlegen:

  • gültiger Reisepass
  • schriftliche Genehmigung des Ministeriums für Jugend ("demande d'approbation (à remplir par le jeune au pair)")
  • zwischen 18 - 30 Jahre alt sein
  • Zertifikat, dass ihm / ihr Zugang zur Hochschulbildung im Heimatland gewährt oder nachweisen kann, dass es bis zum Alter von (mindestens) 17 Jahren die Schule besucht hat
  • Grund-Sprachkenntnisse besitzt (siehe => prerequisites - language skills)
  • Vertrag über eine Au-Pair-Beschäftigung mit einer Gastfamilie

Vor der Einreise nach Luxemburg muss das Au-Pair einen Antrag für eine befristete Aufenthaltsbewilligung stellen.

Folgende Informationen / Unterlagen sind vorzulegen:

  • eine beglaubigte Kopie des Reisespasse in vollem Umfang
  • Geburtsurkunde
  • Polizeiliches Führungszeugnis oder eine eidesstattliche Erklärung
  • schriftliche Genehmigung des Ministeriums für Jugend ("demande d'approbation (à remplir par le jeune au pair)")
  • wenn nötig, kann ein Proxy (eine Art "Mediator") hinzugenommen werden.

Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt "Bürger - Einwanderung -Aufenthalt in Luxemburg für mehr als 90 Tage - Bedingungen für den Aufenthalt von jungen Au-Pairs aus Drittländern => Voraussetzungen & etc." auf guichet.lu, der offiziellen Website der Regierung des Großherzogtums Luxemburg.

Neben dem Antrag auf eine befristete aufenthaltsgenehmigung muss das Au-Pair ein Visum des Typs D beantragen, das eine Höchstdauer von einem Jahr hat.

Zusätzliche Anforderungen hierfür sind:

  • gültiger Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Ablauf des Visums gültig ist
  • 2 aktuelle und identische Passfotos
  • Zahlung der Bearbeitungsgebühr: 50 EUR

Falls da Au-Pair nicht beabsichtigt, länger als drei Monate in Luxemburg zu bleiben, muss es ein Visum für einen Kurzaufenthalt (Visum Typ C) beantragen.

Informationen über die Visa-Typen, Antragsverfahren, ... finden sich im Abschnitt "Bürger - einwanderung - Aufenthalt in Luxemburg für mehr als 90 Tage - Luxemburg Einreisevisum => Voraussetzungen & etc. auf guichet.lu.

Die erforderlichen Formulare können hier heruntergeladen werden.

weitere Dokumente

1. Dokumente, welchem dem Visaantrag beigefügt werden müssen, sind

  • Originale oder beglaubigte Kopien

2. Die Dokumente müssen

  • in Englisch, Deutsch oder Französisch oder
  • mit einer amtlichen Übersetzung eines vereidigten Übersetzers versehen sein

Nähere Informationen finden sich im Abschnitt "Bürger - Einwanderung - Aufenthalt in Luxemburg für mehr als 90 Tage - Aufenthaltsbedingungen für junge Au-Pairs aus Drittländern => Voraussetzungen & etc." auf guichet.lu.

Reise organisieren

Die Reisebuchung erfolgt im Normalfall durch das Au-pair, natürlich unter Berücksichtigung der Terminwünsche der Gastfamilie.

Auch wenn soweit alles klar ist und alle Fragen gestellt und beantwortet wurden ist es gut, bis zur Anreise weiter regelmäßig in Verbindung zu bleiben. Vor allem sollen auch die Kinder wissen, dass bald ein neues Au-pair kommt und hin und wieder mit dem neuen Au-pair in Skype zu telefonieren ist eine gute Möglichkeit, sich vorweg schon ein wenig aneinander zu gewöhnen. 

Reise antreten

Was alles einpacken? In der Community gibt es Tipps von anderen Au-pairs!

Bitte beachten: Grenzbeamte können überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einreise noch bestehen, das ist internationale Praxis. Die Einreise kann daher trotz eines gültigen Visums verweigert werden, wenn die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr erfüllt sind.

Daher sollten alle Dokumente mitgeführt werden, die den Aufenthaltszweck belegen - insbesondere der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Au-pair Vertrag) und die Krankenversicherung.

Schritt für Schritt in Luxemburg

Au-pair
Welt

Ankommen

Bei der Ankunft muss das Au-Pair

  • an einer Pflichtinformationsveranstaltung vom Nationalen Jugendwerk (Service national de la Jeunesse - SNJ) teilnehmen
  • ein ärztliches Attest vorlegen, das weniger als drei Monate alt ist und welches die Fähigkeiten des Au-Pairs bescheinigt, leichte alltägliche familiäre Aufgaben, einschließlich der Kinderbetreuung, zu übernehmen.


Empfehlung:

Auch wenn es nicht verpflichtend ist, sollte es selbstverständlich sein, dass die Gastfamilie das Au-pair vom Bahnhof oder Flughafen abholt (oder eine Abholung organisiert).

Die ersten Tage sollten dann für das gegenseitige Kennenlernen reserviert sein und um das Au-pair mit den Familiengewohnheiten vertraut zu machen.

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie Ihr Au-pair am besten empfangen und welche Regeln Sie für das Zusammenleben aufstellen sollen? Lesen Sie unsere Tipps und diskutieren Sie mit anderen Familien in unserem Forum!

Du hast Heimweh, die Kinder scheinen dich nicht zu mögen und am liebsten würdest du sofort wieder nach Hause fahren? Trost und Tipps von anderen Au-pairs gibt's im Forum! 
Und über unsere nearBy-Funktion siehst du sofort, welche Au-pairs in deiner Nähe wohnen und kannst dich mit ihnen treffen.


Anmeldung Wohnsitz

1. Schritt:

Innerhalb von Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss das Au-Pair eine persönliche Ankunftserklärung bei der Gemeindeverwaltung abgeben, in deren Zuständigkeitsbereich das Au-Pair sich aufhält.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • gültiges Reisedokument (Reisepasse, eventuell Visum / Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt von einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so zutreffend)
  • Original der ursprünglich ausgestellten, befristeten Aufenthaltsgenehmigung
  • gegebenenfalls einen Nachweis über die Anschrift

Bitte beachten:

Die Dokumente müssen

  • in Englisch, Deutsch oder Französisch oder
  • mit einer amtlichen Übersetzung eines vereidigten Übersetzers versehen sein

2. Schritt:

Das Au-Pair erhält eine Kopie der Ankunftserklärung als Beleg.

Diese Kopie gilt zusammen mit der befristeten Aufenthaltsbewilligung bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als Aufenthaltsgenehmigung und berechtigt das Au-Pair seine Tätigkeit als solches aufzunehmen.

Nähere Informationen finden sich im Abschnitt "Bürger - Einwanderung - Sich als neuer Gebietsansässiger in Luxemburg niederlassen - Seinen Umzug bei der Wohnsitzgemeinde melden => Vorgehensweise & etc." auf guichet.lu.

Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis wird zusammen mit der Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Gemäß den luxemburgischen Bestimmungen erlaubt die Kopie der Einreiseerklärung zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis dem Au-Pair seine Tätigkeit als Au-Pair aufzunehmen, bis die endgültige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt worden ist.

Bankkonto

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Gastfamilie dazu verpflichtet, das Taschengeld des Au-Pairs monatlich zu überweisen (siehe "rules & regulations - pocket money" für mehr Details), ist es wichtig, dass das Au-Pair ein Bankkonto eröffnet.

Das Verfahren ist sehr einfach. Das Au-Pair benötigt

  • ein gültiges Identifikationsdokument
  1. gültiger Reisepass oder
  2. Personalausweis
  • Nachweis der Anschrift in Luxemburg

Hier ist eine Auswahl von Banken in Luxemburg:

  1. ING Luxembourg
  2. BDL - Banque de Luxembourg
  3. BIL - Banque Internationale à Luxembourg
  4. BCEE - Banque et Caisse d'Epargne de l'État


Führerschein

Es gibt zwei Voraussetzungen, die das Au-Pair zu erfüllen hat, um legal in Luxemburg fahren zu können.

  1. hat das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren erreicht um in Luxemburg Auto fahren zu dürfen
  2. hat einen gültigen nationalen Führerschein (permis de conduire)

Allgemeine Informationen für Inhaber ausländerischer Führerscheine, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg haben (mehr als ein Jahr):

  • Nicht in der EEA ausgegebene Führerscheine müssen innerhalb von einem Jahr nach Zuzug in einen luxemburgischen Führerschein umgetauscht werden
  • In der EEA ausgestellte Führerscheine sollten jedoch registriert werden bzw. können zu jedem Zeitpunkt gegen einen luxemburgischen Führerschein eingetauscht werden.

Bitte beachten:

  • Ein Führerschein, der nicht in der EEA ausgestellt wurde, kann frühestens 185 Tage nach Ankunft in Luxemburg ausgetauscht werden.
  • Es gibt mehrere Dokumente, welche das Au-Pair in Verbindung mit dem Antragsformular vorlegen muss, um seinen Führerschein auszutauschen. Eine detailierte Auflistung aller benötigten Unterlagen sind hier zu finden: in Englisch, in Deutsch / Französisch

Empfehlung:

  • das Au-Pair sollte im Besitz eines gültigen internationen Führerscheins sein (ujm auf der sicheren Seite zu sein)
  • Ein Führerschein, der nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch ist, sollte von einer amtlichen Übersetzung eines vereidigten Übersetzers versehen sein um zukünftige Probleme während des Au-Pair-Aufenthalts in Luxemburg zu vermeiden.

Visum verlängern / Aufenthaltserlaubnis beantragen

Das Au Pair muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Eine ärztliche Untersuchung durch einen in Luxemburg ansässigen Arzt, der die Berechtigung besitzt, als Allgemeinarzt tätig zu sein oder ein praktizierender Arzt, der auf Innere Medizin oder Pädiatrie spezialisiert ist
  • und ein TB-Screening durch die Liga für Gesundheit und Soziales (ligue médico-sociale - LMS)

Sowie die medizinische Abteilung der Einwanderungsbehörde die Ergebnisse dieser Untersuchungen erhalten hat, wird ein ärztliches Attest ausgestellt und die Aufenthaltserlaubnis kann beantragt werden.

Weitere Dokumente, die zusammen mit dem Antrag vorzulegen sind, sind:

  • beglaubigte Kopie aller Seiten des Reisepasses des Au Pairs mit Inhalt
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Kopie der Ankunftserklärung bei der Gemeindebehörde
  • Nachweis der bezahlten Bearbeitungsgebühr: EUR 80

Nähere Informationen finden sich im Abschnitt "Unternehmen - Personalwesen - Auswahl und Einstellung von Personal - Sich als Au Pair aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen => Vorgehensweise & etc." auf guichet.lu.

Die Aufenthaltserlaubnis für ein Au-pair aus einem Drittstaat ist nicht verlängerbar.

Daher muss sich das Au-pair  der folgenden Tatsachen bewusst sein:

Drittstaatsangehörige können in Luxemburg als Au-pairs für einen begrenztem Zeitraum von höchstens einem Jahr wohnen. Die Aufenthaltserlaubnis für ein Au-pair aus einem Drittstaat kann nicht verlängert werden. Darüber hinaus kann das Au-pair die Kategorie seiner Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis für Au-pairs nicht ändern.

Sozialversicherung

Weitere Informationen über das Sozialsystem und in welchem Umfang es auch für das Au-pair gilt finden sich im Abschnitt "rules & regulations - social welfare system".

Schritt für Schritt bei einem Familienwechsel in Luxemburg

Au-pair
Welt

Neue Familie / Au-pair finden

Es ist nur möglich, die Gastfamilie einmal zu wechseln und nur, wenn die Gesamtaufenthaltsdauer des AQu-pairs ein Jahr nicht überschreitet. (Weitere Informationen finden sich hier.)

Es gibt zwei Möglichkeiten fü das Au-pair, eine neue Gastfamilie zu finden:

  • entweder das Au-pair findet alleine (auf "eigene Faust") eine neue Gastfamilie oder
  • die "alte" Gastfamilie hilft dem Au-pair, eine neue Gastfamilie zu finden.

Für weiterführende Informationen werden sie einen Blick auf unsere Tipps für Wechsler!

Versicherungen

Da die Gastfamilie dafür verantwortlich ist, das Au-pair bei der Sozialversicherung anzumelden und auch die Versicherungsbeiträge zu bezahlen hat müssen sich die alte und neue Gastfamilie darüber einigen, wer nach dem Wechsel des Au-pairs die Versicherungsbeiträge übernimmt.

Weitere Informationen finden sich im Abschnitt "rules & regulations - health, accident and liability insurance / social welfare system".

Wohnsitz anmelden

Eine Änderung der Adresse des Au-pairs innerhalb Luxemburgs ist der zuständigen Gemeindeverwaltung des neuen Wohnorts mitzuteilen bzw. zu melden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • gültiger Reisepass
  • Aufenthaltserlaubnis, welche vor der Einreise des Au-pairs nach Luxemburg ausgestellt wurde

Weiterführende Informationen finden sich hier.

Arbeitserlaubnis / Aufenthaltserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis wird zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bei der ersten Einreise nach Luxemburg erteilt.

Gemäß den luxemburgischen Bestimmungen erlaubt die Kopie der Einreiseerklärung zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis dem Au-pair, bis zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung, als Au-pair zu arbeiten.

Sozialversicherung

Weitere Informationen über das Sozialsystem und in welchem Umfang es auch für das Au-pair gilt finden sich im Abschnitt "rules & regulations - social welfare system".

Schritt für Schritt um Luxemburg zu verlassen

Au-pair
Welt

Wohnsitz abmelden

Wenn es Zeit wird, Luxemburg zu verlassen, ist es für das Au-pair wichtig, diesen Schritt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung seines Wohnortes mitzuteilen und sich dort abzumelden.

Das Au-pair aus einem Drittstaat muss seine Aufenthaltsgenehmigung/-titel der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten aushändigen.

Weiterführende Informationen finden sich hier.

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Hallo, mein Name ist Julien Baldini

und ich bin verantwortlich für diese Länderinformation.

Ich habe die Informationen sorgfältig recherchiert, trotzdem kann ich leider keine Garantie abgeben, dass sie alle korrekt und aktuell sind.

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