Wie wird man Au-pair in Schweiz?

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Schweiz hat 2 verschiedenen Programme für die unterschiedlichen Herkunftsländer von Au-pairs.
Wählen Sie hier, welche Sie sehen und vergleichen wollen.

Regeln und Vorschriften

Au-pair
Welt

Mindestaufenthaltsdauer

Es ist kein Mindestaufenthalt festgelegt.

Maximale Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer ist auf 12 Monate beschränkt.

Arbeitszeiten

30 Stunden pro Woche, wobei die tägliche Arbeitszeit 5 Stunden nicht überschreiten darf.

Freizeit

Das Au Pair muss mindestens 1 freien Tag pro Woche haben und pro Monat mindestens 1 freien Sonntag.

Urlaub

Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres hat das Au Pair einen Urlaubsanspruch von 5 Wochen pro Jahr.

Danach besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Jahr.

Verbotene Arbeiten

Anspruchsvolle Tätigkeiten, insbesondere die eigentliche Kindererziehung sowie der Fremdsprachen- und Nachhilfeunterricht von Kindern sind ausgeschlossen.

Welche Tätigkeit sollte nicht und kann auch nicht von einem Au-Pair erledigt werden? Welche Tätigkeiten muss ein Au-Pair definitiv nicht machen? Diskutiere mit anderen in unserer Community!

Taschengeld

Der Mindestlohn für Au-pairs wird monatlich bezahlt und richtet sich zum einen nach

  • den kantonalen Richtlinien (NAV für den Hausdienst) und
  • dem Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV CH); dieser legt zwingend den gesetzlichen Mindestlohn fest.

Bei einem derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn von 18,55 CHF/Std liegt der Bruttolohn bei mindestens 2411,50 CHF monatlich. (SECO - NAV für Hausangestellte)

(Abhängig vom jeweiligen Kanton zwischen 500 und 800 CHF/ Monat netto. Nähere Details hierzu finden sich in den Merkblättern der einzelnen Kantone über die Beschäftigung von Au Pairs aus Drittstaaten, die im Bereich "Links & Downloads" abrufbar sind.)

Die Gastfamilie hat vom Bruttolohn folgende Beiträge abzuziehen:

  • 5,15% AHV/IV/EO Sozialversicherungsbeitrage 
  • 1,1% ALV Arbeitslosenversicherung
  • Quellensteuer
  • und 50% der monatlichen Kranken-und Unfallversicherungsprämien
  • sowie Kost und Logis nach der AHV-Verordnung für Au-pairs

Das Au-pair hat Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung.


Allgemein üblich jedoch ist ein Taschengeld / Nettolohn in Höhe von 700 - 800 CHF/Monat.

Unterkunft und Verpflegung

Kost und Logis sind von der Gastfamilie zu tragen.

Dies trifft auch zu im Falle von 

  • Krankheit
  • Urlaub

Sie können jedoch von der Gastfamilie gemäß der AHV-Verordnung für Au-Pairs vom auszuzahlenden Nettolohn des Au Pairs abgezogen werden.

Zimmer

Das Au Pair hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer  

Sprachkurs

Der Besuch eines Sprachkurses (eine der Sprachen, welche im jeweiligen Kanton und in der Gastfamilie) gesprochen werden ist zwingend und muss im Vorfeld organisiert werden.

Es hat der Nachweis zu erfolgen, dass der Umfang des Sprachkurses 120 Stunden beträgt.

Die Kosten hierfür sind von der Gastfamilie zu tragen.

Reisekosten

Die Gastfamilie trägt die Kosten der An- und Abreise des Au Pairs (inklusive evtl. notwendigem Hin- und Rückflug).

Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die Kranken- und Unfallversicherung wird über die Gastfamilie abgeschlossen. 50 % der Kosten sind von dem Au Pair zu tragen.

Empfehlung:

  • Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung

Dadurch sind eventuell durch Nachlässigkeit des Au Pairs entstandene Schäden im Alltag abgedeckt.

Sozialversicherung

Die Gastfamilie als Arbeitgeber hat das Au Pair bei einer anerkannten Krankenkasse gegen die Folgen von Krankheit (inkl. Krankentagegeld) und Unfall zu versichern.

Die Kosten für die Berufsunfallversicherung sind zu 100% vom Arbeitgeber zu tragen, die Kosten für die anderen Versicherungen zu 50 %.

Steuer

Das an das Au Pair zu zahlende Taschengeld ist in vollem Umfang steuerpflichtig.

Hast du bereits Erfahrung mit der Versteuerung des Taschengeldes gemacht? Diskutiere mit anderen in unserer Community!

Kosten für die Gastfamilie

  • Brutto-Mindestlohn / Taschengeld (mind. 2411,50 CHF/Monat, gem SECO - NAV) inkl.
    1. Sozialversicherungsbeiträge
    2. Arbeitslosenversicherung
    3. Quellensteuer
    4. 50% der KV- und UV-Beiträge
    5. 100% der Berufs-UV-Beiträge
    6. Kost & Logis
  • Sprachkurs für das Au Pair (120h p.a. = 3-4h pro Woche, Anmeldung vor Erteilung der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen Behörde
  • Fahrtkosten zum Sprachkurs und zurück
  • Hin- und Rückflug des Au Pairs aus seinem Heimatland
  • eventuell eine höhere Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn das Au Pair mit dem Fahrzeug der Gastfamilie fahren darf

Vermittlungsgebühr

Es fällt eine Vermittlungsgebühr an für Au Pairs aus Drittstaaten (außerhalb EU/EFTA).

Die Vermittlungsgebühr ist abhängig von der jeweiligen von der SECO lizenzierten Vermittlungs-agentur, über welche das Au Pair vermittelt wird und kann daher varieren.


Beendigung des Au-pair-Verhätnisses

Befristete Verträge enden mti dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Es ist keine Mitteilung erforderlich.

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Hallo, mein Name ist Davide Contu

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