Häufige Fragen (FAQ)

Alle Fragen anzeigen

Generell können Au-pairs, die eine EU/EEA/CH-Staatsbürgerschaft besitzen Sommer-Au-pair bei einer Gastfamilie werden, die in einem EU/EEA/CH-Land wohnt.

Für alle anderen gibt es leider keine Möglichkeit, ein Sommer-Au-pair zu werden oder eines aufzunehmen - die meisten Länder vergeben Au-pair-Visa nur für eine minimale Aufenthaltsdauer von 6 Monaten und da ein Au-pair-Visum normalerweise auch nur einmal im Leben ausgestellt wird, wollen die meisten Au-pairs den erlaubten Zeitraum, der meist  12 Monate beträgt, auch maximal ausschöpfen (detaillierte Informationen zu den Vorschriften in allen Gastländern gibt es in den Länderinformationen!)

jetzt kostenlos registrieren